Es wird darum gebeten die Fahrzeuge pfleglich und sorgsam zu behandeln, damit diese uns – den Bewohner*innen – so lange wie möglich zur Verfügung stehen. Die folgenden Nutzungsbedingungen regeln die Ausleihe der Fahrzeuge.
Mit der Inanspruchnahme der Ausleihe eines Fahrzeugs erklärt sich der/die Benutzer*in für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden. Zu keiner Zeit erwirbt der/die Benutzer*in Eigentumsrechte am Fahrzeug.
I. Nutzung des Fahrzeugs
- Vor der erstmaligen Ausleihe eines der Fahrzeuge, erhält der/die Benutzer*in eine Einweisung in die Bedienung des Fahrzeugs. Ein Ausleihen ohne erstmalige Einweisung ist nicht möglich.
- Jede/r Benutzer*in ist für die Dauer der Ausleihe für das Fahrzeug verantwortlich. Der/Die Benutzer*in verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich und sachgemäß zu behandeln und die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der/Dem Benutzer*in wird das Tragen eines Helmes empfohlen.
- Der/Die Benutzer*in versichert, nicht unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol, oder Medikamenten, die das Führen des Fahrzeugs beeinträchtigen, zu stehen.
- Eine Weitergabe an Dritte sowie eine Weitervermietung durch den/die Benutzer*in ist nicht gestattet.
- Der/Die Benutzer*in ist verpflichtet das Fahrzeug während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe mit ausgeliehenen Schloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern. Das Fahrzeug ist dabei an einem festen Gegenstand anzuschließen.
II. Leihen des Fahrzeugs
- Der Verleih eines Fahrzeugs erfolgt durch Buchung eines Zeitfensters in einer Online App, die Schlüsselübergabe erfolgt an einem Schlüsseltresor durch Eingabe einer PIN. Ein Zugriff auf den Tresor mit der PIN ist nur innerhalb des gebuchten Zeitraums erlaubt, jede Tresor-Öffnung wird mit Datum/Uhrzeit, Fach-Nummer und Name des Mieters protokolliert. Buchungen von mehr als 24 Stunden sind zu vermeiden. Abholung und Rückgabe des Schlüssels müssen innerhalb des gebuchten Zeitfensters erfolgen
- Der Verleiher übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeugs. Die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs ist vor Fahrtbeginn durch den/die Benutzer*in zu prüfen. Dies beinhaltet u.a. die Überprüfung
- der Felgen und Reifen auf Beschädigung und Abnutzung sowie des Reifendrucks – zu geringer Luftdruck ist vor Fahrtantritt auszugleichen (aufpumpen)
- der Bremsanlage (Vorderrad-, Hinterrad- und soweit vorhanden Feststellbremse)
- der Klingel und der Gangschaltung
- des Ladezustandes des Akkus sowie die Funktionsfähigkeit der Steuereinheit und des Motors
- der Reflektoren und des Lichts, besonders bei Dämmerung bzw. Dunkelheit
- der Anschnallgurte, der Sitzbänke und des Regenverdecks der Transportbox
- Mängel und Schäden am Fahrzeug sind durch den/die Benutzer*in vor Fahrtantritt zu dokumentieren und dem Verleiher zu melden, damit eine zeitnahe Reparatur veranlasst werden kann. Die Dokumentation erfolgt idealerweise mit Fotos.
- Sollte das Fahrzeug einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, darf das Fahrzeug nicht genutzt werden.
III. Rückgabe des Fahrzeugs
- Das Fahrzeug ist von der/dem Benutzer*in am Ende der vereinbarten Nutzungszeit am Ort der Übergabe in sauberem Zustand zurückzugeben. Die in der App gebuchte Rückgabezeit ist zwingend einzuhalten. Die Rückgabe erfolgt am Schlüsseltresor durch Eingabe der PIN. Die Abgabe des Schlüssels am Schlüsseltresor wird durch Rückgabezeitpunktes (Datum und Uhrzeit), der Fach-Nummer und dem Namen des Benutzers protokolliert.
- Das Fahrzeug ist mit dem bei der Ausleihe mit ausgeliehenen Schloss sowie dem Speichenschloss ordnungsgemäß zu sichern. Falls vorhanden, ist die Feststellbremse zu betätigen. Das Regenverdeck ist zu schließen und wieder ordnungsgemäß zu befestigen.
- Falls der Ladezustand des Akkus weniger als 50% beträgt, ist der Akku zu laden. Hierfür steht am Abstellort ein Ladegerät zur Verfügung.
- Mängel und Schäden am Fahrzeug, die während der Leihdauer aufgetreten sind, sind zu dokumentieren und dem Verleiher zu melden, damit eine zeitnahe Reparatur veranlasst werden kann. Die Dokumentation erfolgt idealerweise mit Fotos.
IV. Haftung des Benutzers
- Der/Die Benutzer*in haftet vorbehaltlich Ziffer 2 gegenüber dem Verleiher für sämtliche schuldhaft, oder grob fahrlässig verursachten Schäden (einschließlich Untergang, Abhandenkommen und Beschlagnahme), die vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe entstehen.
- Abweichend von Ziffer 1 haftet der/die Benutzer*in für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur wenn nichts anderes vereinbart wurde.
- Keine Haftung besteht für Schäden aufgrund normaler Abnutzung.
- Der/Die Benutzer*in stellt den Verleiher von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften mit Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs frei. Gleiches gilt für Ansprüche Dritter aufgrund von Unfällen.
V. Haftung des Verleihers
- Jegliche Haftung des Verleihers wegen der Verletzung seiner vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Soweit die Haftung des Verleihers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Angehörigen des Verleihers.
- Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Ziffern 1 und 2 gelten nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Verleihers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Verleihers beruhen.
VI. Sonstiges
- Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig erweisen, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden die ungültigen Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem verfolgten Zweck in rechtlich zulässiger Weise so nah wie möglich kommen.
München, den 09.10.2023