- Code of Conduct
Nutzer der Werkstatt:
- sind freundlich zu anderen Nutzern des Raumes und unseren Nachbarn,
- fragen, bevor sie lästige Dinge tun, die laut, stinkend oder staubig sind,
- arbeiten zusammen, sind ehrlich zueinander,
- sie hinterlassen den Raum immer besser, als sie ihn vorgefunden haben,
- sie stellen Fragen und helfen anderen,
- respektieren die Gegenstände, Werkzeug und Maschinen anderer Nutzer,
- sie fragen bevor sie etwas ausleihen („Frei zu nutzen“ bedeutet NICHT „frei zu nehmen“),
- sie sagen Bescheid, wenn etwas kaputt geht und lassen Beschädigungen nicht „links“ liegen,
- sie nehmen keine Werkzeuge oder Geräte aus der Werkstatt mit, ohne die Genehmigung des Kümmerers oder der Person, die das Gerät besitzt, einzuholen.
Schädliches Verhalten, Belästigung, Diebstahl, Schikanierung, bewusste Beschädigung der Gegenstände / Maschinen der Werkstatt, Schädigung von Personen o. ä. sind inakzeptabel!
- Zielsetzung
Aufgabe der Werkstatt ist es, Nutzern zu den angegebenen Öffnungszeiten die Möglichkeit zu geben, handwerkliche Arbeiten herzustellen sowie sich die dazu erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im Arbeitsprozess anzueignen, entweder eigenständig oder im Rahmen von Veranstaltungen, wie z. B. Bastelworkshops.
Die Werkstattordnung dient im Wesentlichen dazu, die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und jedem Nutzer angemessene Arbeitsbedingungen zur Verfügung zu stellen. Die Werkstattordnung legt grundsätzliche Verhaltensanforderungen und Schutzmaßnahmen für einen sicheren Werkstattbetrieb fest. Diese Festlegungen, die mündlichen Anweisungen der Verantwortlichen, sowie die Anweisungen Sachkundiger sind zu befolgen.
Den Nutzern stehen Geräte und Maschinen (einzelne gebührenfrei und einzelne gegen einen Mietbetrag oder in einem Abo Modell) für die Bearbeitung von Werkstoffen zur Verfügung. Die Werkstatt beschäftigt kein Personal / keinen Werkstattleiter oder keine Aufsichtskraft. Der Raum / Zugänge / Maschinen, Geräte und Werkzeuge, Einnahmen und Ausgaben werden durch zuständige Kümmerer (Personen aus der Hausgemeinschaft) verwaltet. Die Bekanntmachung der Verantwortlichen erfolgt am Schwarzen Brett im Torhaus des Gebäudes.
- Nutzerkreis
Die Werkstatt, deren Mobiliar, Maschinen und Geräte können ausschließlich von Bewohnern des Hauses genutzt werden. Im Beisein und unter Bürgschaft eines Hausbewohners dürfen auch Bekannte, Freunde, Familie des Bewohners die Werkstatt und die Einrichtung in angemessenem Maße mit nutzen. Eine derartige Nutzung muss sich jedoch auf die Mithilfe oder auf zeitlich und Aufwand mäßig kleinere Projekte beschränken, die binnen einem Tag realisierbar sind. Kinder unter 16 Jahren dürfen die Werkstatt nur in Begleitung von Erwachsenen benutzen. Eltern haften für ihre Kinder.
- Nutzung und Zutritt
Jeder Nutzer handelt eigenständig, eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr. Der Zutritt und das Arbeiten in der Werkstatt ist nur den Nutzern gestattet, die diese Werkstattordnung ausführlich gelesen, verstanden und nach Teilnahme an einer Einweisung vor Ort eine Benutzererklärung unterschrieben haben. Die Nutzer sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass Schäden aller Art, insbesondere durch Feuer, Diebstahl oder Einbruch verhütet und alle Räume, Einrichtungen, Sachen und Anlagen zweckentsprechend und pfleglich benutzt werden.
Die Werkstatt und der Arbeitsplatz sind in ordnungsgemäßem Zustand, aufgeräumt und sauber zu hinterlassen. Grundsätzlich gilt, Abfälle so weit wie möglich zu vermeiden bzw. gering zu halten. Bei Arbeiten, die eine Staubbildung mit sich ziehen, sollte wenn möglich eine aktive Absaugung genutzt werden, um die Staubbildung auf ein Minimum zu reduzieren. Anfallender Reststaub ist mit dem Staubsauger, Besen oder feuchtem Tuch aufzunehmen, Holzreste in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Wenn ein elektrischer Luftfilter vorhanden ist, muss dieser beim Verlassen der Werkstatt für eine Dauer von mindestens 2 Stunden eingeschaltet werden.
In der Werkstatt besteht Rauch- und Alkoholverbot sowie Zutrittsverbot für Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Essen und Trinken sowie die Lagerung von Lebensmitteln sind im gesamten Werkstattbereich verboten.
- Datenschutz und Einwilligung
Der Zutritt zur Werkstatt erfolgt über ein elektronisches Schließsystem. Zur Verwaltung der Zugangsberechtigungen speichert der Administrator in einer App die Telefonnummern und Namen der Nutzer. Diese Daten werden ausschließlich für den Zugang zur Werkstatt genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Jeder Nutzer erklärt sich mit der Speicherung und Nutzung dieser Daten einverstanden. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, was jedoch dazu führen kann, dass der Zutritt zur Werkstatt nicht mehr möglich ist.
- Nutzungszeiten und Belegung
Die Werkstatt Nutzungszeiten richten sich nach den Vorgaben der Hausordnung. Tätigkeiten, die eine hohe Lärmbelastung mit sich bringen, dürfen nicht in den regulären Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen ausgeübt werden.
Da der Raum verhältnismäßig klein ist, sollten auf einmal nicht mehr als 3 Projekte gleichzeitig von maximal 5 Personen im Raum bearbeitet werden.
- Kostenbeteiligung
Die Nutzung des Raumes ist für jeden Bewohner kostenlos unter Einhaltung der Haus- und Werkstattordnung möglich.
„Öffentliche“ Werkzeuge und Maschinen stehen frei zugänglich auf einem Regal entsprechend gekennzeichnet zur Verfügung und dürfen uneingeschränkt benutzt werden. Die Nutzer sorgen eigenverantwortlich für einen pfleglichen Umgang und strenge Einhaltung der Lagerorte.
Zur Gewährleistung von Sicherheit, Vollständigkeit sowie eines guten Erhaltungszustands, für die Rücklagenbildung (Reparatur von Maschinen, Ersetzen von Verschleißteilen und Kleinteilen, wie Schrauben / Dübeln / Klebern etc.) werden einige Maschinen und Werkzeug abgeschlossen verwahrt und können entgegen einer Nutzungsgebühr und nach Absprache mit dem Kümmerer genutzt werden.
Nutzer haben die Möglichkeit in einem Abo-Modell monatlich einen Betrag von 5 Euro oder jährlich 50 Euro zu zahlen. Entgegen diesem Betrag können sie alle Geräte und Maschinen der Werkstatt uneingeschränkt nutzen. Daneben haben Bewohner die Möglichkeit für eine Einzelnutzung einzelne Geräte entgegen einer Miete von 2 Euro auszuleihen. Der Verleih begrenzt sich auf eine Dauer von 2 Tagen und maximal 2 Profigeräten. Wenn jemand für aufwendige Projekte (sowohl zeitlich als auch technisch) Maschinen ausleihen möchte, wird die Mietgebühr fallbezogen und in Absprache zwischen Kümmerer und Nutzer ermittelt.
Der Abo Beitrag bzw. Mieteinnahmen werden durch den Kümmerer verwaltet. Die Gebühren können entweder bar oder per Überweisung (Paypal oder Konto) an den Kümmerer entrichtet werden. Der Kümmerer legt den aktuellen Kassenbestand in regelmäßigen Abständen offen (Bewohnerforum, Webseite oder schwarzes Brett). Ein Abo ist monatlich zum Monatsende kündbar.
- Arbeitskleidung und Schutzausrüstung
Zur Vermeidung von Arbeitsunfällen hat jeder Nutzer geeignete Arbeitskleidung und der Arbeit angepasste Schutzausrüstung zu tragen. Der Nutzer ist für die Beschaffung seiner Arbeitskleidung und Schutzausrüstung selbst verantwortlich. Es befindet sich eine Anzahl an Schutzbrillen, Schutzschuhen und Gehörschutz in der Werkstatt, die benutzt werden können. Ein Anspruch auf Bereitstellung von Bekleidung und Ausrüstung durch die Werkstatt besteht nicht. Es muss eng anliegende Kleidung und festes Schuhwerk getragen werden. Lange, offene Haare müssen mit Mütze, Kopftuch oder Haargummi geschützt werden, um ein gefährdungsfreies Arbeiten zu sichern. Das Tragen von Schmuck zum Beispiel Ketten, Ringen, Armbänder o. ä. ist beim Arbeiten an Maschinen verboten. Das Tragen von Krawatten, Halstüchern und Schals ist ebenfalls beim Arbeiten an Maschinen untersagt.
- Umgang mit Geräten und Maschinen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Die Werkstatt beinhaltet ein gewisses Angebot an elektrisch betriebenen Maschinen, die große Verletzungsgefahren mit sich bringen. Außerdem können Maschinen durch unsachgemäße Benutzung beschädigt werden. Vor der Nutzung der Maschinen haben sich die Nutzer zum arbeitsgerechten Verhalten in der Werkstatt zu unterweisen und an den Maschinen durch den Kümmerer einweisen zu lassen. Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen für Maschinen und Geräte sind in der Werkstatt zugänglich oder liegen direkt den Geräten und Maschinen bei.
Bei Zweifeln über Funktionsweise und Funktionsfähigkeit des Arbeitsgerätes oder der Maschine ist sofort die Arbeit einzustellen und der Kümmerer zu benachrichtigen. Es sind die Bedienungsanleitungen und Betriebsanweisungen der einzelnen Maschinen zu beachten. Mängel und Schäden an elektrischen Geräten und Anlagen sind sofort dem Kümmerer zu melden. Reparaturen dürfen nur von Fachpersonal durchgeführt werden. Für Schäden haftet der Verursacher in Absprache mit dem Kümmerer / der Betreibergruppe. Maschinen dürfen nur zu ihrer bestimmungsgemäßen Funktion benutzt werden. An den Maschinen dürfen nur die vorgesehenen Materialien bearbeitet werden.
Die Maschinen sind vor Inbetriebnahme auf die richtige Einstellung und das Vorhandensein von Schutzeinrichtungen zu prüfen. Sicherheits- und Schutzeinrichtungen dürfen nicht umgangen, entfernt oder außer Betrieb genommen werden. Die Maschinen sind bei allen Nebentätigkeiten, wie zum Beispiel Werkzeugwechsel, Messen, Putzen die Maschine still zu setzen. Die „Hauptschalter“ einer Maschine sind unbedingt auf „Null“ zu setzen, beziehungsweise ist der „Stecker“ vom Stromnetz zu ziehen und der Stillstand der Maschine ist abzuwarten. Das Tragen von Handschuhen ist an Maschinen mit umlaufender Arbeitsspindel verboten. Tragen Sie im Lärmbereich Gehörschutzmittel und immer der Gefährdung angepasste Schutzausrüstung. Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die Hinweise in den Sicherheitsdatenblättern und Betriebsanweisungen zu beachten. Das Lagern von Gefahrstoffen in der Werkstatt ist nicht gestattet.
- Verhalten am Arbeitsplatz, Ordnung und Sauberkeit
Die Werkstatt sollte immer in dem Zustand sein, der es erlaubt, dass an jedem Arbeitsplatz gearbeitet und jede Maschine sofort in Betrieb genommen werden kann. Jede Maschine und jedes Werkzeug muss immer an dem vorgesehenen Platz sein, sodass jeder Nutzer darauf zugreifen kann. An jedem Tag sind nach Beendigung der Arbeit der Arbeitsplatz und benutzte Maschinen zu säubern, und das Werkzeug an seinen vorgesehenen Platz zurückzubringen, dies auch im Falle von Arbeiten, die eine längere Zeit benötigen. In diesem Fall müssen Werkstücke so gelagert werden, dass der Raum nicht unnötig belastet wird. Arbeitsplätze, Geh- und Fluchtwege sind freizuhalten. Die Werkstatt ist kein Abstellraum. Bei Arbeiten mit nicht absehbaren Zeithorizont können zeitlich und Volumenmäßig begrenzt nach Absprache mit dem Kümmerer Werkstücke in der Werkstatt gelagert werden, dies sollte jedoch die Ausnahme sein und die Lagerung sollte prinzipiell außerhalb der Werkstatt geschehen. Im Falle einer temporären Lagerung müssen die Werkstücke mit Name und Datum der letzten Bearbeitung gut lesbar beschriftet werden. Wird das Werkstück länger als zwei Wochen nicht benutzt, muss dieses aus der Werkstatt entfernt werden, nach Ablauf der Zeit kann der Kümmerer das Werkstück entsorgen.
Prinzipiell verbleiben alle Werkzeuge und Maschinen in der Werkstatt. Die Werkzeuge können nach Absprache mit dem Kümmerer ggf. gegen Entrichtung einer Nutzungsgebühr ausgeliehen und zeitlich begrenzt – die maximale Mietdauer 2 Tage – für Tätigkeiten im Haus genutzt werden.
Jeder Nutzer muss verantwortungsvoll mit Maschinen, Ausstattung und Werkzeugen umgehen. Benutzen Sie nur einwandfreies und geeignetes Handwerkszeug für alle an der Maschine erforderlichen Arbeiten. Der Arbeitsplatz ist vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. Gegebenenfalls muss eine Unterlage, wie beispielsweise eine Holzwerkstoffplatte, genutzt werden. Farbe, Gips, Zement und Ähnliches sollten nicht mit dem Mobiliar in Kontakt kommen. Wenn dies doch geschieht, muss das Mobiliar umgehend gereinigt werden. Lackierarbeiten mit Sprühdose und / oder Sprühpistole sind im Raum nicht gestattet.
Wenn eine Maschine einen Defekt aufweist oder die Funktion nicht mehr tadellos ist, muss dies dem Kümmerer umgehend mitgeteilt werden, das betroffene Gerät ist außerdem sofort außer Betrieb zu nehmen und zu kennzeichnen.
Sachgerechte Entsorgung: Holz und Metallabfälle sind in den dafür vorgesehenen Containern zu entsorgen. In den Holzcontainern dürfen nur unbehandelte, nicht geleimte Hölzer (auch keine MDF, HPL oder ähnliche Kompositplatten) entsorgt werden. Diese müssen vorher von Metall, oder jeglichen anderen Holz fremden Stoffen gesäubert werden (Hintergrund: Holzreste sollten bei Möglichkeit zum Befeuern des Lehmbackofens genutzt werden). Reststaub und Verschmutzung sollen mit dem dafür vorgesehenen Staubsauger abgesaugt werden. Die weiteren Abfälle sind getrennt nach den Fraktionen Papier und Restmüll zu entsorgen (Müllraum).
Treten in einem nicht auszuschließenden Einzelfall möglicherweise unvermutete Gefährdungen auf, die nicht mit einfachen Mitteln eigenständig beseitigt werden können, ist die Arbeit umgehend einzustellen und der Kümmerer zu informieren. Die Beseitigung eines gefährlichen Zustandes hat unter Eigenschutz zu erfolgen. Im Gefahrenbereich anwesende Personen sind zu warnen, der Gefahrenbereich ist zu sichern. Behinderungen durch Material, Abfälle, auslaufende Flüssigkeiten sind umgehend zu beseitigen.
Ordnung und Sauberkeit sind wichtige Voraussetzungen für sicheres Arbeiten. Halten Sie deshalb den Boden frei von Abfällen und Stolperfallen jeglicher Art. Legen Sie Werkstücke / Werkzeuge so ab, dass keine Gefahren für Sie und andere entstehen. Nach der Benutzung der Werkstatt sind Ablagen, Arbeitsplätze, Werkzeug und der Raum zu säubern.
- Verhalten im Gefahrenfall
- Not-Aus-Schalter betätigen, wenn vorhanden.
- Wenn erforderlich, FI-Schalter im Sicherungskasten auf “aus” stellen.
- Maschine abschalten.
- Personenschutz geht vor Sachschutz.
- Ruhe bewahren und überstürztes, unüberlegtes Handeln vermeiden.
- Gefährdete Personen warnen, gegebenenfalls zum Verlassen der Räume auffordern.
- Im Falle eines Feuers 112 anrufen. Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist der Brand mit den vorhandenen Feuerlöschern zu bekämpfen, sofern dies gefahrlos möglich ist. Veranlassen, dass Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr auf der Straße erwartet und eingewiesen werden.
- Erste Hilfe
- Maschine abschalten.
- Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinsetzen oder -legen.
- Selbstschutz des Ersthelfers beachten.
- Unfall melden und Rettungsdienst anfordern: Telefon 112.
- Erste Hilfe leisten.
- Unfallstelle nicht verändern.
- Veranlassen, dass der Arzt oder Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr beziehungsweise der Rettungsdienste auf der Straße erwartet und eingewiesen wird.
- Unfälle an den Kümmerer und die Hausverwaltung melden.
- Ordnungsverstöße
Bei Nichteinhaltung der Werkstatt- oder Hausordnung kann der Kümmerer ein befristetes, bei groben Verstößen im Wiederholungsfall ein unbefristetes Nutzungsverbot aussprechen.
- Haftungsausschluss
Jeder Nutzer handelt in der Werkstatt auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Die Kümmerer, die Hausgemeinschaft oder sonstige Verantwortliche übernehmen keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder Schäden an Personen, Maschinen, Werkzeugen oder privaten Gegenständen, es sei denn, es liegt nachweislich grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
Die Nutzung der Werkstatt setzt voraus, dass jeder Nutzer sich der möglichen Gefahren bewusst ist und die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen trifft. Die Sicherheitsbestimmungen der Werkstattordnung sind unbedingt einzuhalten.
- Versicherungsschutz
Für die Werkstatt, die darin befindlichen Maschinen und Werkzeuge sowie für die Nutzer besteht keinerlei Versicherungsschutz. Weder Personen- noch Sachschäden sind über eine Versicherung abgedeckt. Jeder Nutzer ist selbst verantwortlich für mögliche Schäden oder Unfälle und sollte im eigenen Interesse prüfen, ob eine private Haftpflicht- oder Unfallversicherung sinnvoll ist. Im Schadensfall können keine Ansprüche gegenüber den Kümmerern, der Hausgemeinschaft oder anderen Nutzern geltend gemacht werden.
Anlage 1
Umgang mit bestimmten Maschinentypen
Beim Arbeiten mit Handmaschinen ist zu beachten:
- Vor Arbeitsbeginn sind die Handmaschinen auf betriebssicheren Zustand zu überprüfen (Funktions- und Sichtprüfung, auch Kabelzuleitung!).
- Ein- und Ausschalten nur über den Geräteschalter, nicht mit dem Stecker.
- Handwerkszeug vor dem Ablegen ausschalten und Stillstand abwarten.
- Auf sichere Kabelführung achten; vor Beschädigung, zum Beispiel durch Überfahren, Quetschen, scharfe Kanten, vor Stolperstellen schützen.
Beim Arbeiten mit Bohrmaschinen ist zu beachten:
- Wenn vorhanden, Bohrfutterschlüssel abziehen.
- Beim Bohren auf sicheren Stand achten.
- Werkstücke sicher auflegen und/oder befestigen.
Beim Arbeiten mit einer Tischsäge ist zu beachten:
- Auf ein unbeschädigtes Sägeblatt achten. Verschlissene Teile erneuern.
- Beim Auftrennen langer Werkstücke die Hände zum Vorschub mit geschlossenen Fingern außerhalb der Schnittebene flach auf das Werkstück legen.
- Abkippen des Werkstückes, eventuell durch Einsatz einer Tischverlängerung, verhindern.
- Beim Auftrennen hochkant stehender Werkstücke Parallelanschlag verwenden.
- Werkstück mit Anlagewinkel gegen den Anschlag drücken.
- Beim Vorschieben die Schnittfuge nicht zusammendrücken.
- Beim Querschneiden von Werkstücken, zum Beispiel Ästen, die nicht sicher auf dem Maschinentisch aufliegen, ist darauf zu achten, dass ein Kippen und Drehen verhindert wird.
- Bei langen und sperrigen Werkstücken für eine gute und kippsichere Auflage sorgen.
- Auf funktionierende Absaugung achten.
- Spaltkeil Abstand (wenn das Gerät einen Spaltkeil besitzt) vom Kreissägeblatt so gering wie möglich einstellen.
- Schutzhaube, wenn vorhanden, auf Werkstück Dicke einstellen.
- Parallelanschlag nur bei Stillstand der Maschine verstellen. Parallelanschlag so weit zurückziehen, dass ein Klemmen des Werkstückes verhindert wird.
- Bei schmalen, kurzen Werkstücken Schiebestock verwenden, bei Werkstücken unter 30 mm ist ein Schiebeholz zwingend vorgeschrieben. Verschlissenes Schiebeholz rechtzeitig ersetzen. Abfallstücke mit dem Schiebestock aus dem Gefahrenbereich entfernen. Auf keinen Fall mit den Händen!
Beim Arbeiten mit einer Kreissäge (ggf. mit Schiene) ist zu beachten:
- Auf ein unbeschädigtes Sägeblatt achten. Verschlissene Teile erneuern.
- Werkstücke sicher auf einer stabilen Unterlage stellen, das Abkippen der Werkstücke und abgeschnittenen Teile durch einen passenden Untersatz verhindern.
- Die Schnitt Tiefe passend zum Material einstellen.
- Bei der Verwendung einer Schiene darauf achten, dass diese stabil auf dem Werkstück aufliegt und nicht verrutschen kann.
- Beim Tausch des Sägeblattes darauf achten, dass auch die Gummilippe der Schiene (wenn vorhanden) getauscht und anschließend entsprechend der Bedienungsanleitung der Säge eingeschnitten werden muss.
v 1.1 Stand März 2025